Wertstoffe
Die orange Wertstofftonne das unbekannte Wesen.
Unser Abfallrecht wird immer komplexer und die vielzähligen Entsorgungsvorschriften fordern uns heraus. Wir müssen neue Wege beschreiten, um den Vorgaben und unserem eigenen Anspruch als umweltzertifizierte Universität gerecht zu werden.
Der Abfall an der Universität enthält nur extrem geringe Mengen an Stoffen, die nicht sortierfähig und verwertbar sind. Diese nicht sortierfähigen Stoffe nennt man Abfall zur Beseitigung. Der Abfall zur Beseitigung muss getrennt von den restlichen Fraktionen gesammelt werden, um die Nachfraktionierung und die nachfolgende Trennung in einer professionellen Sortieranlage rechtlich zu ermöglichen.
Deshalb werden wir in den nächsten Monaten die sogenannte Restmülltonne, welche außerhalb der Universität diese Stoffe aufnehmen darf, aus dem universitären Betrieb nehmen und durch die orange Wertstofftonne ersetzen.
Was kommt nun in die neue orange Wertstofftonne oder besser gefragt, was darf im Gegensatz zur grauen Restmülltonne dort nicht mehr eingeworfen werden?
In die orangen Wertstofftonnen dürfen nicht verwertbare Abfälle wie z.B. kalte Asche, Zigarettenkippen, Windeln, Staubsaugerbeutel, benutzte Masken Taschentücher und Verbandsmaterial sowie Kehricht nicht eingeworfen werden. Diese Abfälle sind zukünftig über die Hygieneboxen, die in den Sanitäranlagen neben den Waschbecken stehen werden, zu entsorgen. Bis zu deren Aufstellung nutzen Sie wie bisher, je nach Abfallart, die grauen Büroabfalleimer oder die Sanitäreimer in den Toiletten.
Zudem sind alle Abfälle für die wir gesonderte Entsorgungswege eingerichtet haben über diese zu entsorgen. Beachten Sie hierzu die Quicklinks