Das Pharmaziestudium vermittelt den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, so dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden. Dies bedeutet, dass Pharmaziestudierende in den acht Semestern, die sie an der Uni verbringen, alles lernen, um von der Herstellung über die Verabreichung bis zum Wirkmechanismus sämtliche Details der Arzneistoffe und Arzneimittel verstehen zu können.
Das Studium gliedert sich hierbei in drei Teile:
- Im ersten Teil, dem vier Semester langen Grundstudium, werden u.a. Grundlagen der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie, der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre sowie der pharmazeutischen Analytik gelehrt. Das Grundstudium endet mit dem ersten Staatsexamen, das aus vier bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen im Multiple Choice Verfahren besteht.
- Im anschließenden, sich ebenfalls über vier Semester erstreckenden Hauptstudium werden dann hauptsächlich tiefgehende Kenntnisse in pharmazeutischer und medizinischer Chemie, pharmazeutischer Biologie, pharmazeutischer Technologie und Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie klinischer Pharmazie vermittelt. Das Hauptstudium endet mit dem zweiten Staatsexamen, in dem die fünf Fachgebiete von den jeweiligen Professoren in mündlichen Prüfungen getestet werden. In allen acht Semestern besteht das Studium sowohl aus Vorlesungen und Seminaren, in denen die jeweilige Theorie vermittelt wird, als auch aus Laborpraktika, in denen diese Theorie in die Praxis umgesetzt wird. Somit ist das Pharmaziestudium ein klassisches Beispiel für ein Studium in dem man üblicherweise fünf Tage die Woche ganztägig an der Universität beschäftigt ist. Ausnahmen bestätigen diese Regel.
- An das bestandene zweite Examen schließt sich dann als dritter Teil eine einjährige Praktikumszeit an, von der ein halbes Jahr in der öffentlichen Apotheke absolviert wird und ein halbes Jahr auch an einer anderen Institution unter Aufsicht eines Apothekers absolviert werden kann. In dieser Zeit werden, unterstützt durch den von den Apothekerkammern veranstalteten Unterricht, Kenntnisse der pharmazeutischen Praxis und spezieller Rechtsgebiete für Apotheker vermittelt, die dann im dritten Staatsexamen durch eine Prüfungskommission abgefragt werden. Nach erfolgreichem dritten Staatsexamen kann der ehemalige Studierende dann die Approbation beantragen, die zur Ausübung des Apothekerberufs befähigt.
Details und Umfang der Ausbildung sind vom Gesetzgeber bundeseinheitlich in de Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt. Dort findet sich auch eine detaillierte Auflistung der Stoffgebiete des Pharmaziestudiums. Diese Ausbildungsordnung wird regelmäßig an neue Anforderungen angepasst, ein aufwändiger Vorgang, der in ein Gesetzgebungsverfahren mündet und an dem auch Vertreter des BPhD beteiligt sind. Zuletzt geschah dies im Jahr 2000.
Schaut auch mal unter Downloads. Dort findet ihr alle aktuellen Dokumente für das Pharmaziestudium!