Zentraler Ausschuss für Grundsatz- und Hochschulgesetzfragen
Seinem Titel entsprechend werden in diesem Senatsausschuss ausschließlich Grundsatzfragen der Universität sowie hochschulgesetzlicher Themen behandelt. Der Ausschuss tritt nur anlassbezogen zusammen, z. B. bei der Neuaufstellung des Struktur- und Entwicklungsplans der CAU sowie bei Novellierungen des Hochschulgesetzes oder anderer zentraler Gesetze. In Gesetzgebungsverfahren kann der Ausschuss Empfehlungen und Stellungnahmen für den Senat vorbereiten.
Vorsitz: Präsidentin
Stellvertretung: Kanzlerin
Geschäftsführung: Susanne Mielke-Vesper
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik und Verwaltung):
4 : 4 : 4 : 4
Mitglied mit Stimmrecht: Kanzlerin
Sitzungshäufigkeit: Der Ausschuss tagt nur nach Bedarf und in der Regel nicht häufiger als einmal pro Semester.
Sitzungsprotokolle (nur intern zugänglich)