Zentraler Ethikausschuss


Der Zentrale Ethikausschuss ist ein Pflichtausschuss nach dem HSG. Seine Aufgaben bestehen in der Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen der Universität in Fragen ethischer Relevanz, der Entgegennahme einer Übersicht über Drittmittelprojekte gem. § 11 Abs. 2 HSG, der Beratung über Weiterentwicklung der Standards zu ethischen Aspekten in Forschung, Lehre, Transfer etc. unter sich verändernden Rahmenbedingungen und Gefahrenlagen. Er bereitet Beschlüsse und Stellungnahmen des Senats in übergreifenden Fragen, z. B. für die Verabschiedung von Grundsatzdokumenten und Kodizes zu ethischen Aspekten in Forschung und Lehre oder hinsichtlich der Struktur von Beratungsgremien vor.

Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt
Geschäftsführung: Susanne Mielke-Vesper

Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
8 : 4 : 3 : 1

Sitzungshäufigkeit: ca. 1 x pro Semester