Zentraler Studienausschuss


Der Zentrale Studienausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er berät über Einführung oder Änderungen von internen Rechtsvorschriften im Studienbereich (z.B. Studien- und Prüfungsordnungen), über Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen und über die (Re-)Zertifizierungen der Studiengänge, insbesondere

  • Stellungnahmen und Vorschläge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • Stellungnahmen zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche vor deren Genehmigung durch das Präsidium,
  • Stellungnahmen zu fachübergreifenden Bestimmungen für Prüfungen / zentrale Satzungen (z. B. Prüfungsverfahrensordnung, Zwei-Fächer-Prüfungsordnung, Einschreibordnung, Anerkennungssatzung)
  • Stellungnahmen zu (Re-)Zertifizierungen von Studiengängen sowie zu Auflagenbearbeitungen im Rahmen der Zertifizierungsverfahren
     

Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr. Markus Hundt
Stellvertretender Vorsitz: -
Geschäftsführung: Julia Jetter

Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
9 : 3 : 6 : 0           
Sitzungshäufigkeit: mehrmals im Semester