Zentraler Studienausschuss
Der Zentrale Studienausschuss ist ein Pflichtausschuss lt. HSG. Er berät über Einführung oder Änderungen von internen Rechtsvorschriften im Studienbereich (z.B. Studien- und Prüfungsordnungen), über Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen und über die (Re-)Zertifizierungen der Studiengänge, insbesondere
- Stellungnahmen und Vorschläge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Stellungnahmen zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche vor deren Genehmigung durch das Präsidium,
- Stellungnahmen zu fachübergreifenden Bestimmungen für Prüfungen / zentrale Satzungen (z. B. Prüfungsverfahrensordnung, Zwei-Fächer-Prüfungsordnung, Einschreibordnung, Anerkennungssatzung)
- Stellungnahmen zu (Re-)Zertifizierungen von Studiengängen sowie zu Auflagenbearbeitungen im Rahmen der Zertifizierungsverfahren
Vorsitz: Vizepräsident Prof. Dr. Markus Hundt
Stellvertretender Vorsitz: -
Geschäftsführung: Julia Jetter
Stimmenverhältnis (Prof.es : Wiss. Dienst : Studierende : Technik u. Verwaltung):
9 : 3 : 6 : 0
Sitzungshäufigkeit: mehrmals im Semester