Gremienwahlen 2023
Informationen zu den Gremienwahlen 2023
Zu den Sicherheitshinweisen und zum Wahlportal:
https://urne.uni-kiel.de/CAUwahl2023
(nur geöffnet von Donnerstag, dem 8. Juni 2023, 12:00 Uhr
bis Mittwoch, dem 21. Juni 2023, 17:00 Uhr)
Das Einloggen erfolgt mit den gewohnten Zugangsdaten (stu...)
Die Wahlen der Studierenden zum Erweiterten Senat und zu den Fakultätskonventen finden in der Zeit vom 8. Juni bis zum 21. Juni 2023 statt. Die Wahlfrist endet am Mittwoch, dem 21. Juni 2023 um 17:00 Uhr.
Die Wahl wird im ONLINE-VERFAHREN stattfinden. Weitere Informationen zu den Besonderheiten dieses Verfahrens finden Sie auf dieser Webseite: Informationen zu Online-Wahlen 2020.
Das Wahlamt wird in diesem Jahr wieder für den Publikumsverkehr geöffnet sein. Sie erreichen das Wahlamt hier.
Die offizielle Wahlbekanntmachung wird Anfang April am Anschlagbrett des Präsidiums in der Eingangshalle des Universitätshochhauses und an den Anschlagbrettern der Fakultäten veröffentlicht. Eine Datei zum Herunterladen finden Sie hier. Alle Studierenden werden außerdem per Rundmail über die Wahlen informiert.
- Formulare für Wahlvorschlagslisten sind ausschließlich in elektronischer Form zum Download auf dieser Webseite erhältlich: Listenwahlvorschläge.
Die Listen können bis zum Mittwoch, dem 03. Mai 2023, 17:00 Uhr beim Wahlamt eingereicht werden. Die schriftlichen Einverständniserklärungen der Kandidierenden können auch per Mail vorgelegt werden.
Eine vorläufige Gesamtliste der Wahlbewerber*innen liegt vom 10. Mai bis zum 15. Mai 2023 im Wahlamt aus.
Wahlgruppen und Wahllisten können auf Wunsch Informationsmaterial oder Wahlprogramme veröffentlichen. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu Frau Mielke-Vesper auf. Die Unterlagen werden auf der Seite Wahllisten 2023 veröffentlicht.
- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt in der Zeit vom 28. April bis 15. Mai 2023 aus.
- Jede*r Wahlberechtigte ist nur in einer Wahlgruppe und in einer Fakultät wahlberechtigt. Wer mehreren Wahlgruppen angehört, hat das Wahlrecht in derjenigen, die in der Wahlordnung zuerst genannt ist. Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, haben bei der Immatrikulation bestimmt, in welcher Fakultät sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen.
- Briefwahlunterlagen können bis zum Montag, 05. Juni 2023 mit diesem Formular beantragt werden. Außerdem ist eine persönliche Beantragung im Wahlamt möglich. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der Online-Wahl ausgeschlossen.