Online-Wahlen 2020

Sehr geehrte Mitglieder der CAU,

die Corona-Krise wirkt in alle Bereiche der Universität hinein, auch in die Wahlverfahren. Um die Durchführung der Gremienwahlen und damit die Funktionsfähigkeit der Gremien nach dem 30. Juni 2020 sicherzustellen, werden erstmals auch die "großen" Wahlen im Online-Verfahren durchgeführt.

Sie haben sicher mitbekommen, dass im vergangenen Jahr die Studierenden bereits im Online-Verfahren gewählt haben. Die Erfahrungen aus dem ersten Verfahren können wir einsetzen, jedoch gibt es Unterschiede zwischen den Wahlverfahren für die Studierenden und die übrigen Mitgliedsgruppen, zum Beispiel bei der Identifikation der Wählenden. Dies wirft für alle Beteiligten viele Fragen auf, die wir im Folgenden zu beantworten versuchen. Die Liste wird nach Bedarf ergänzt, bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an gremienwahlen@uv.uni-kiel.de oder smielke@praesidium.uni-kiel.de.

Warum wählen wir online?

Eine Online-Wahl für die gesamte Universität war eigentlich erst für das Jahr 2022 geplant, da wir noch nicht über ein flächendeckendes Identitätsmanagement verfügen. In diesem Jahr sollte daher für die Beschäftigten der CAU noch einmal das bekannte Verfahren der Briefwahl genutzt werden. Die besonderen Bedingungen in der Corona-Krise lassen es jedoch geboten erscheinen, bereits in diesem Jahr online zu wählen. Niemand kann derzeit die Entwicklung vorhersagen, und wir wissen nicht, ob in einigen Wochen noch das erforderliche Personal bereitstehen wird und ob es erlaubt sein wird, Wahlhelfer*innen einzusetzen. Ein elektronisches Verfahren ist in dieser Situation verlässlicher. Zudem stellen wir gerade in allen Bereichen der Universität fest, dass die Bereitschaft zum Einsatz von online-Lösungen ganz erheblich gestiegen ist. Daran wollen wir anknüpfen und appellieren an alle Beschäftigten, das neue Verfahren zu nutzen. Eine Briefwahl kann jedoch beantragt werden.

Hätte man die Wahlen nicht einfach verschieben können?

Eine Verschiebung der Wahlen wurde diskutiert. Es gibt jedoch zurzeit keine rechtliche Grundlage für eine Verschiebung der Wahlen, da der Gesetzgeber bislang keine Übergangsregelung für die amtierenden Gremien und Entscheidungsträger*innen getroffen hat für den Fall, dass zum Ende der jetzigen Wahlperiode keine Neuwahlen erfolgt sind. Das würde bedeuten, dass nach dem 30. Juni 2020 Senat und Konvente nicht mehr besetzt wären und auch die Dekane und die Prodekaninnen und Prodekane nicht mehr im Amt wären und damit keine Entscheidungsbefugnis mehr hätten.

Außerdem können wir Anfang April 2020 nicht abschätzen, wie sich die Situation in der Corona-Krise entwickeln wird, ob in den kommenden Wochen noch das Personal für die Vorbereitung und Durchführung arbeitsfähig sein wird und ob zum Wahlzeitraum auch die Beschäftigten wieder vor Ort sein werden.

Hat eine Online-Wahl wirklich Vorteile?

Die Erfahrungen der ersten Online-Wahl im Jahr 2019 hat die Erwartungen hinsichtlich der Vorteile bestätigt:

  • Sie können in einem Zeitraum von zwei Wochen (4. Juni bis 17. Juni 2020 Ihre Stimmen online abgeben, wo immer Sie sich befinden - zuhause, an der Uni, im Praktikum, im Ausland...
  • Durch das elektronische Verfahren gehören verloren gegangene Wahlunterlagen der Vergangenheit an. Sie erhalten einen persönlichen Zugang zum Wahlportal und können Ihren Wahlvorgang jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufnehmen.
  • Das Online-Verfahren spart viel Papier ein und ist daher sehr umweltfreundlich. Auch Druck- und Portokosten entfallen.
  • Die Stimmenauszählung erfolgt schnell und sicher. Auch der personelle Aufwand ist viel geringer, niemand wird mehr zum Wahlhelfen verpflichtet.

Ist online Wählen sicher?

Die technische Durchführung der Online-Wahlen liegt in den Händen der Firma Polyas. Die CAU hat sich für Polyas entschieden, da diese Firma das bundesweit sicherste System bietet und über die umfangreichste Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Z. B. wählt auch die DFG ihre Gremien seit Jahren mithilfe von Polyas, zuletzt im Herbst 2019 die Fachkollegien.

Die Sicherheitsstandards von Polyas sind u. a. durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Folgende Bedingungen werden durch das Wahlsystem POLYAS CORE 2.2.3 erfüllt:

  • Von der abgegebenen Stimme darf keinerlei Rückschluss auf die Identität des Wählers herstellbar sein.
  • Es darf dem Wähler nicht möglich sein, seine Wahlentscheidung gegenüber Dritten zu beweisen.
  • Die Wahlberechtigten müssen für die Stimmabgabe eindeutig und zuverlässig identifiziert und authentifiziert werden, sodass nur registrierte Personen aus dem Wählerverzeichnis wählen können.
  • Die Wähler dürfen jeweils nur einmal eine Stimme abgeben.
  • Stimmen dürfen nicht während der Übertragung im Netzwerk verändert, gelöscht oder ergänzt werden.
  • Stimmen in der Wahlurne dürfen nicht nachträglich verändert, gelöscht oder ergänzt werden.
  • Zwischenergebnisse dürfen nicht berechnet werden.
     

Wie funktioniert die Online-Wahl für Studierende?

Die Teilnahme an der Online-Wahl ist über das Wahlportal möglich, auf dem Sie sich mit Ihren gewohnten Zugangsdaten (stu...) anmelden. Das System zeigt Ihnen an, ob das Wahlportal geöffnet oder noch bzw. schon wieder geschlossen ist und ob Sie wahlberechtigt sind.

Eine Stimmabgabe kann ausschließlich im Zeitraum

von Donnerstag, dem 4. Juni 2020, 12:00 Uhr
bis Mittwoch, dem 17. Juni 2020, 17:00 Uhr

erfolgen.

Sobald Sie sich eingeloggt haben, werden Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten aller Gremien, für die Sie wahlberechtigt sind, in der folgenden Reihung angezeigt:

  1. ggf. Nominierung des Ausländerreferenten/der Ausländerreferentin (dies gilt nur für ausländische Studierende)
  2. Wahl zum Studierendenparlament (Studentische Selbstverwaltung)
  3. Wahl zum Senat (Akademische Selbstverwaltung, Universitätsgremium) *
  4. Wahl zur Fachschaftsvertretung (Studentische Selbstverwaltung)
  5. Wahl zum Konvent (Akademische Selbstverwaltung, Universitätsgremium) *
     

Für jedes Gremium haben Sie genau eine Stimme.

Am Ende der (ziemlich langen) Liste gibt es einen  Button, mit dem Sie Ihre Stimmabgabe überprüfen können. Das System weist Sie auf Fehler hin, die Sie anschließend korrigieren können. 

Sie können den Wahlvorgang jederzeit abbrechen und später neu beginnen. Die Stimmabgabe erfolgt erst durch das Anklicken des Buttons "Absenden".

Wie funktioniert die Online-Wahl für Beschäftigte?

Sie kennen das zweistufige Verfahren der Briefwahl: Sie unterzeichnen einen Wahlschein, der Ihren Namen und Ihre Wählernummer enthält, und bestätigen damit Ihre Identität. Dann fügen Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihrem Stimmzettel bei. Bei der Stimmenauszählung kann dadurch nicht nachverfolgt werden, wer welche Stimme abgegeben hat.

Das Online-Verfahren ähnelt diesem Prozess. Sie identifizieren sich als Person, dann prüft das System, ob Sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten enthalten sind, und gibt den Weg zur Wahl frei. Alles Weitere erfolgt anonymisiert. Das System wandelt Ihre Daten in eine nicht nachvollziehbare, willkürliche Zahlenfolge um. Erst dann können Sie Ihre Stimme abgeben. Die Zahlenfolge wird unmittelbar nach Ihrer Stimmabgabe für die weitere Nutzung gesperrt. Ein Zusammenhang zwischen Person und Stimmabgabe kann zu keinem Zeitpunkt hergestellt werden. Detailliertere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf den Webseiten des Anbieters, der Firma Polyas

Die Abstimmung selbst erfolgt über ein Wahlportal, das nur im Abstimmungszeitraum freigeschaltet ist. Eine Stimmabgabe kann ausschließlich im Zeitraum

von Donnerstag, dem 4. Juni 2020, 12:00 Uhr
bis Mittwoch, dem 17. Juni 2020, 17:00 Uhr

erfolgen.

Sobald Sie sich eingeloggt haben, werden Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten aller Gremien, für die Sie wahlberechtigt sind, in der folgenden Reihung angezeigt:

  1. Senat
  2. ggf. Konvent Ihrer Fakultät
     

Für jedes Gremium haben Sie genau eine Stimme.

Am Ende der Liste gibt es einen  Button, mit dem Sie Ihre Stimmabgabe überprüfen können. Das System weist Sie auf Fehler hin, die Sie anschließend korrigieren können. 

Sie können den Wahlvorgang jederzeit abbrechen und später neu beginnen. Die Stimmabgabe erfolgt erst durch das Anklicken des Buttons "Absenden". 

 

Wie identifizieren sich die Beschäftigten bei der Wahl?

Bei dem bisherigen Briefwahl-Verfahren haben Sie einen persönlichen Wahlschein erhalten, auf dem bereits Ihre Daten einschließlich der Wählernummer eingetragen waren. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie dann Ihre Identität als Wähler*in bestätigt, sodass Ihr Stimmzettelumschlag in die Wahlurne gelegt werden konnte. Im elektronischen Verfahren wird ebenfalls eine zweistufige Identifikation benötigt.

Dazu ist ein Merkmal erforderlich,

- das eindeutig und klar definiert ist,
- das jede Person nur einmal besitzt,
- das niemand anders besitzt,
- das der wählenden Person bekannt ist,
- und das sich in einer Zahlen- oder Buchstabenfolge darstellen lässt.

Für die Studierenden ist das die stumail-Kennung.

Bei den Beschäftigten wird das in diesem Verfahren die Personalnummer sein, denn nur diese erfüllt alle Kriterien. Ihre Personalnummer ist die Nummer, die Sie aus der Korrespondenz mit dem Dienstleistungszentrum Personal kennen und die oben auf Ihren Gehalt- und Lohnabrechnungen sowie auf Ihrem Kontoauszug steht.

Muster Kontoauszug oder Muster Gehaltsabrechnung

Beim Einloggen ins Wahlportal verwenden Sie bitte die Nummer OHNE vorangestellte Nullen und ohne /x!

Die Verwendung dieser Nummer dient ausschließlich der Identifizierung im Wahlvorgang. Es erfolgt keine Verknüpfung mit Ihren Personaldaten oder mit dem  Dienstleistungszentrum Personal.

Gibt es getrennte Wahlverfahren für Studierenden- und Universitätsgremien?

Nein, alle Gremien werden in einem Verfahren und auf einem elektronischen Stimmzettel gewählt. Der Stimmzettel ist folgendermaßen gegliedert:

  • (nur für ausländische Studierende:) Nominierung eines AStA-Referenten für ausländische Studierende
  • Studierendenparlament
  • Senat
  • Fachschaft
  • Konvent
     

Alle Infos zum Wahlverfahren der CAU finden Sie unter www.uni-kiel.de/gremienwahlen.

Alle Infos zu den Wahlen der Studierendenschaft gibt es unter https://studiwahlen.asta-kiel.de/de_de/.

 

Kann ich auch per Briefwahl wählen?

Ja, eine Briefwahl ist möglich. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und geben Sie es im Wahlamt ab. Die Anträge für die Wahlen zu den Universitätsgremien (Senat und Konvente) sowie für die Anträge zu den Studierendenwahlen (StuPa und Fachschaften) müssen bis zum Mittwoch, dem 2. Juni 2020, abgegeben werden.

Mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen werden Sie aus dem elektronischen Wählerverzeichnis gelöscht.

Gibt es einen Wahl-PC?

Die elektronische Stimmabgabe ist möglich von jedem PC, Laptop, Handy und anderen Endgeräten. Wer diese nicht nutzen will oder kann, hat die Möglichkeit, im Wahlamt (Keller Audimax) an einem PC seine*ihre Stimmen abzugeben.

Dienststunden des Wahlamtes sind in der Regel Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr.
Die Öffnungszeiten sind beim Wahlamt angezeigt.
 

Wer hat über die Durchführung von Online-Wahlen entschieden?

Die Einführung von Online-Wahlen wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, in der seit 2017 u. a. erfahrene Wahlvorstandsmitglieder, Vertreter des Rechenzentrums, die Datenschutzbeauftragte, Vertreter*innen beider Personalräte, Vertreter*innen des Senats und andere Beteiligte mitgewirkt haben. Aufgrund der positiven Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe wurden im Jahr 2018 bzw. 2019 die Wahlordnungen für die universitären Gremien und die Gremien der Verfassten Studierendenschaft an die Anforderungen von Online-Wahlen angepasst und vom Senat bzw. vom Studierendenparlament verabschiedet.

Die Gremienwahlordnung sieht sowohl Online-Wahlen wie auch herkömmliche Briefwahlen vor. Der Wahlleiter/die Wahlleiterin trifft in jedem Jahr die Entscheidung über die Wahlform für die universitären Gremien.