Wie identifizieren sich die Beschäftigten bei der Wahl?
Bei dem bisherigen Briefwahl-Verfahren haben Sie einen persönlichen Wahlschein erhalten, auf dem bereits Ihre Daten einschließlich der Wählernummer eingetragen waren. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie dann Ihre Identität als Wähler*in bestätigt, sodass Ihr Stimmzettelumschlag in die Wahlurne gelegt werden konnte. Im elektronischen Verfahren wird ebenfalls eine zweistufige Identifikation benötigt.
Dazu ist ein Merkmal erforderlich,
- das eindeutig und klar definiert ist,
- das jede Person nur einmal besitzt,
- das niemand anders besitzt,
- das der wählenden Person bekannt ist,
- und das sich in einer Zahlen- oder Buchstabenfolge darstellen lässt.
Für die Studierenden ist das die stumail-Kennung.
Bei den Beschäftigten wird das in diesem Verfahren die Personalnummer sein, denn nur diese erfüllt alle Kriterien. Ihre Personalnummer ist die Nummer, die Sie aus der Korrespondenz mit dem Dienstleistungszentrum Personal kennen und die oben auf Ihren Gehalt- und Lohnabrechnungen sowie auf Ihrem Kontoauszug steht.
oder
Beim Einloggen ins Wahlportal verwenden Sie bitte die Nummer OHNE vorangestellte Nullen und ohne /x!
Die Verwendung dieser Nummer dient ausschließlich der Identifizierung im Wahlvorgang. Es erfolgt keine Verknüpfung mit Ihren Personaldaten oder mit dem Dienstleistungszentrum Personal.