Hätte man die Wahlen nicht einfach verschieben können?
Eine Verschiebung der Wahlen wurde diskutiert. Es gibt jedoch zurzeit keine rechtliche Grundlage für eine Verschiebung der Wahlen, da der Gesetzgeber bislang keine Übergangsregelung für die amtierenden Gremien und Entscheidungsträger*innen getroffen hat für den Fall, dass zum Ende der jetzigen Wahlperiode keine Neuwahlen erfolgt sind. Das würde bedeuten, dass nach dem 30. Juni 2020 Senat und Konvente nicht mehr besetzt wären und auch die Dekane und die Prodekaninnen und Prodekane nicht mehr im Amt wären und damit keine Entscheidungsbefugnis mehr hätten.
Außerdem können wir Anfang April 2020 nicht abschätzen, wie sich die Situation in der Corona-Krise entwickeln wird, ob in den kommenden Wochen noch das Personal für die Vorbereitung und Durchführung arbeitsfähig sein wird und ob zum Wahlzeitraum auch die Beschäftigten wieder vor Ort sein werden.