Wie funktioniert die Online-Wahl für Beschäftigte?
Sie kennen das zweistufige Verfahren der Briefwahl: Sie unterzeichnen einen Wahlschein, der Ihren Namen und Ihre Wählernummer enthält, und bestätigen damit Ihre Identität. Dann fügen Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihrem Stimmzettel bei. Bei der Stimmenauszählung kann dadurch nicht nachverfolgt werden, wer welche Stimme abgegeben hat.
Das Online-Verfahren ähnelt diesem Prozess. Sie identifizieren sich als Person, dann prüft das System, ob Sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten enthalten sind, und gibt den Weg zur Wahl frei. Alles Weitere erfolgt anonymisiert. Das System wandelt Ihre Daten in eine nicht nachvollziehbare, willkürliche Zahlenfolge um. Erst dann können Sie Ihre Stimme abgeben. Die Zahlenfolge wird unmittelbar nach Ihrer Stimmabgabe für die weitere Nutzung gesperrt. Ein Zusammenhang zwischen Person und Stimmabgabe kann zu keinem Zeitpunkt hergestellt werden. Detailliertere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf den Webseiten des Anbieters, der Firma Polyas.
Die Abstimmung selbst erfolgt über ein Wahlportal, das nur im Abstimmungszeitraum freigeschaltet ist. Eine Stimmabgabe kann ausschließlich im Zeitraum
von Donnerstag, dem 4. Juni 2020, 12:00 Uhr
bis Mittwoch, dem 17. Juni 2020, 17:00 Uhr
erfolgen.
Sobald Sie sich eingeloggt haben, werden Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten aller Gremien, für die Sie wahlberechtigt sind, in der folgenden Reihung angezeigt:
- Senat
- ggf. Konvent Ihrer Fakultät
Für jedes Gremium haben Sie genau eine Stimme.
Am Ende der Liste gibt es einen Button, mit dem Sie Ihre Stimmabgabe überprüfen können. Das System weist Sie auf Fehler hin, die Sie anschließend korrigieren können.
Sie können den Wahlvorgang jederzeit abbrechen und später neu beginnen. Die Stimmabgabe erfolgt erst durch das Anklicken des Buttons "Absenden".