Gremienwahlen 2021

Informationen zu den Gremienwahlen 2021
 

07.07.2021: Der Wahlprüfungsausschuss hat das endgültie Wahlergebnis festgestellt.
Hier finden Sie die Übersicht über die Ergebnisse der Wahlen
zum Erweiterten Senat bzw. zum Senat sowie zu den Konventen.

Die Ergebnisse der Wahlen zu den studentischen Gremien sind auf der Webseite des AStA hinterlegt.

 

Die Wahlen der Studierenden zum Erweiterten Senat und zu den Fakultätskonventen finden in der Zeit vom 3. Juni bis zum 16. Juni 2021 statt. Die Wahlfrist endet am Mittwoch, dem 16. Juni 2021 um 17:00 Uhr.

Die Wahl wird im ONLINE-VERFAHREN stattfinden. Weitere Informationen zu den Besonderheiten dieses Verfahrens finden Sie auf dieser Webseite: Informationen zu Online-Wahlen 2020.

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise wird das Wahlamt erneut nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Sie erreichen das Wahlamt unter gremienwahlen@uv.uni-kiel.de.

Die offizielle Wahlbekanntmachung wird Anfang April am Anschlagbrett des Präsidiums in der Eingangshalle des Universitätshochhauses und an den Anschlagbrettern der Fakultäten veröffentlicht. Eine Datei zum Herunterladen finden Sie hier. Alle Studierenden werden außerdem per Rundmail über die Wahlen informiert.

  • Formulare für Wahlvorschlagslisten sind ausschließlich in elektronischer Form zum Download auf dieser Webseite erhältlich: Listenwahlvorschläge.
    Die Listen können bis zum Mittwoch, dem 28. April 2021, 17:00 Uhr beim Wahlamt eingereicht werden. Abweichend vom bisherigen Verfahren können die schriftlichen Einverständniserklärungen der Kandidierenden auch per Mail vorgelegt  werden.
    Eine vorläufige Gesamtliste der Wahlbewerber/innen liegt vom 5. Mai bis zum 10. Mai 2021 im Wahlamt aus.
    Wahlgruppen und Wahllisten können auf Wunsch Informationsmaterial, Kandidatenprofile oder Wahlprogramme veröffentlichen. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu Frau Mielke-Vesper auf. Die Unterlagen werden auf der Seite Wahllisten 2021 veröffentlicht.
     
  • Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt in der Zeit vom 23. April bis 10. Mai 2021 aus.
     
  • Jede*r Wahlberechtigte ist nur in einer Wahlgruppe und in einer Fakultät wahlberechtigt. Wer mehreren Wahlgruppen angehört, hat das Wahlrecht in derjenigen, die in der Wahlordnung zuerst genannt ist. Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, haben bei der Immatrikulation bestimmt, in welcher Fakultät sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen.
     
  • Briefwahlunterlagen können bis zum Montag, 31. Mai 2021 mit diesem Formular beantragt werden. Außerdem ist eine persönliche Beantragung im Wahlamt möglich. Mit dem Versand oder der Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der Online-Wahl ausgeschlossen.

 

Hier geht es zu den Sicherheitshinweisen und zum Wahlportal
(nur geöffnet vom 3.6.2021, 12:00 Uhr bis 16.6.2021, 17:00 Uhr)