Mindestlohngesetz
Das Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2019 außer Kraft. Es gilt das Bundesmindestlohngesetz.
Das Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2019 außer Kraft. Es gilt das Bundesmindestlohngesetz.
Den Geschäftsbereich Personal finden Sie in der 3. Etage des Verwaltungshochhauses; das Referat Reisekosten befindet sich im Erdgeschoss der Boschstraße 1.