Arbeitszeit und Ruhepausen
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist in § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L) geregelt und ist für jedes Bundesland unterschiedlich definiert. Zurzeit gilt für vollbeschäftigte Tarifbeschäftigte eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,7 Stunden (38 Stunden und 42 Minuten) ausschließlich der Pausen. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges.
Der überwiegende Teil der Beschäftigten nimmt an der variablen Arbeitszeit teil. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in den Dienstvereinbarungen zur variablen Arbeitszeit und im Rundschreiben zur Dienstvereinbarung variable Arbeitszeit vom 10.02.11. Die Zeiterfassung erfolgt mittels eines Chips an Hardwareterminals oder aber auch über den Webzugang. Zum Umgang mit den Terminals und der Weboberfläche stehen die folgenden Informationen zur Verfügung:
Kurzanleitung Bedienung Terminals (älteres Modell)
Kurzanleitung Bedienung Terminals (neueres Modell)
Lageplan Hardwareterminals
Kurzanleitung Bedienung Weboberfläche
Ruhepausen gem. § 4 Arbeitszeitgesetz
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden von mindestens 45 Minuten zu unterbrechen.