Arztbesuch
Die Dienstvereinbarung über die variable Arbeitszeit ermöglicht eine äußerst flexible Einteilung der Arbeitszeit. Die Unterbrechung der Arbeitszeit zur Erledigung von privaten Angelegenheiten, wie z.B. Bankgeschäften, Einkäufen oder auch Arztbesuchen ist erlaubt. Ebenso ist der spätere Arbeitsbeginn sowie ein früheres Arbeitszeitende zur Erledigung eines Arztbesuches möglich.
Eine gesonderte Arbeitsbefreiung für ärztliche Behandlungen von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, erhalten lediglich Mitarbeiter/innen, die ausdrücklich nicht an der variablen Arbeitszeit teilnehmen können. Zu beachten ist die Einhaltung der Rahmenarbeitszeit und der Funktionszeit, die in den Dienstvereinbarungen zur variablen Arbeitszeit geregelt sind.