Geschäftsbereich Personal

Entgelt

Für die Auszahlung des Entgeltes der Beschäftigten der CAU ist das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) zuständig. Alle Angaben der Abrechnungen des  Dienstleistungszentrums Personal sind stets auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten auftauchen, müssen diese umgehend geklärt werden. Ein Einspruch bei fehlerhaften Abrechnungen muss nach Möglichkeit sofort, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Monaten erfolgen. Andernfalls tritt die sogenannte Ausschlussfrist nach § 37 TV-L in Kraft. Wenden Sie sich bei Rückfragen an die/den jeweilige/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter des DLZP, deren/dessen Kontaktdaten Sie aus der Abrechnung ersehen.

Für alle grundsätzlichen Rückfragen, z.B. zur Eingruppierung ist Ihr/Ihre Sachbearbeiter/in im Geschäftsbereich Personal zuständig.

Zusatzversorgung

Gemäß Tarifvertrag (TV-L) haben die Beschäftigten Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung. Einzelheiten dieser Pflichtversicherung sind im Tarifvertrag Altersvorsorge ATV geregelt. Im Bereich der Pflichtversicherung -" der VBLklassik -" wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in Fällen von Erwerbsminderung eine Betriebsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL - gezahlt.

Den Interessen der befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung wird durch eine Sonderregelung im Tarifvertrag Altersversorgung Rechnung getragen. Da für sie häufig keine Möglichkeit besteht, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen, besteht für befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung. Diese ist dem DLZP formlos bei der Einstellung durch die/den Beschäftigten mitzuteilen.

Neben der Pflichtversicherung bietet die VBL verschiedene Möglichkeiten einer zusätzlichen freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge an.

Näheres entnehmen Sie den Informationsseiten  der VBL  im Internet.

Vermögensbildung

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich länger als sechs Monate dauert, haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Vollbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden 6,65 Euro für jeden vollen Kalendermonat gezahlt. Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf den im Verhältnis ihrer reduzierten zur regulären Arbeitszeit reduzierten Betrag. Informationen über Anlageformen erhalten Sie bei Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Nach Abschluss eines Vertrages leiten Sie bitte das entsprechende Formular für den Arbeitgeber mit Angaben zur Vertragsnummer, monatlichem Sparbetrag und Vertragsbeginn an das Referat Tarifangelegenheiten.

Jahressonderzahlung

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L). Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der  Anlage.

 

 

Stellenausschreibungen

Berufungen

Formulare

Campus

  • Lageplan und Anfahrt

    Den Geschäftsbereich Personal finden Sie in der 3. Etage des Verwaltungshochhauses; das Referat Reisekosten befindet sich im Erdgeschoss der Boschstraße 1.