Geschäftsbereich Personal

Mutterschutz und Elternzeit

Werdende Mütter genießen durch das Mutterschutzgesetz besonderen Schutz. Vor allem sind die Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung und die Gestaltung der Arbeitsplätze geregelt, aber auch der besondere Kündigungsschutz, der Urlaubsanspruch u.ä.

Die Schwangerschaft soll gemäß § 15 des Mutterschutzgesetzes dem Arbeitgeber (Vorgesetzte*r und Sachbearbeiter*in im Geschäftsbereich Personal) unter Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins bekannt gegeben werden. Dies kann formlos erfolgen, z.B. durch die Kopie der entsprechenden Seite im Mutterpass. Eine speziell für den Arbeitgeber ausgefertigte ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist gesetzlich dazu verpflichtet, die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord unverzüglich über die angezeigte Schwangerschaft zu informieren. Sobald der/die Vorgesetzte über die Schwangerschaft unterrichtet wurde, ist diese umgehend auch dem Geschäftsbereich Personal anzuzeigen.

§ 10 des Mutterschutzgesetzes fordert, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende Mütter durch Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen oder den Umgang mit Gefahrstoffen bzw. biologischen Arbeitsstoffen oder Strahlung gefährdet sind, eine sogenannte Gefährdungbeurteilung erstellt. Daher ist eine frühzeitige Anzeige der Schwangerschaft wichtig, um Gefahren für das ungeborene Kind frühzeitig zu verhindern.

Das Formular „Gefährdungsbeurteilung" finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zum Thema „Hochschule und Familie“ finden Sie auf folgender Internetseite des Familienservices der CAU: http://www.familienservice.uni-kiel.de/de/beruf.

Informationen zur Beantragung von Elternzeit finden Sie im § 16 BEEG. Wegen der Zahlung des Elterngeldes setzen Sie sich bitte mit dem Landesamt für Soziale Dienste in Verbindung. Anträge und Ansprechpartner finden Sie hier.  Aus der Broschüre ElterngeldPlus erhalten Sie Informationen, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Antworten zu Kindergeldfragen finden Sie hier.

 

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    Den Geschäftsbereich Personal finden Sie in der 3. Etage des Verwaltungshochhauses; das Referat Reisekosten befindet sich im Erdgeschoss der Boschstraße 1.