Geschäftsbereich Personal

Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Interessen von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden an der CAU durch die Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensmann: Joachim Rahn - wahrgenommen. 

Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Gruppe betreffen, zu unterrichten und vor Entscheidungen anzuhören.  Das Büro der Schwerbehindertenvertretung befindet sich in der 14. Etage des Verwaltungshochhauses. Näheres entnehmen Sie den Internetseiten der Schwerbehindertenvertretung.

Zusatzurlaub

Auf den Anspruch auf Zusatzurlaub wird wegen vieler Rückfragen hier besonders hingewiesen. Gemäß § 27 TV-L erhalten schwerbehinderte Menschen einen Zusatzurlaub  von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Arbeitet die/der Schwerbehinderte mehr oder weniger als fünf Tage die Woche, so erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Gleichgestellte behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub tritt zu dem zu gewährenden Erholungsurlaub hinzu und ist wie ein solcher zu behandeln; die Regelung über den Verfall von Erholungsurlaub wie auch die Vorschriften zur Übertragung von Erholungsurlaub gelten entsprechend.

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    Den Geschäftsbereich Personal finden Sie in der 3. Etage des Verwaltungshochhauses; das Referat Reisekosten befindet sich im Erdgeschoss der Boschstraße 1.