Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Pressemeldung Nr. 222/2011 vom 16.12.2011

Facebook in der öffentlichen Verwaltung

Lorenz-von-Stein-Institut entwickelt Richtlinien für Social Media-Anwendungen


Die aktuelle Debatte um Fanpages und Like-Buttons auf der Kommunikationsplattform facebook zeigt Defizite in der bestehenden Gesetzeslage auf und schürt die Verunsicherung unter den Nutzerinnen und Nutzern. Wer darf wie in sozialen Netzwerken aktiv sein und welchen besonderen Verhaltensrichtlinien unterliegen dabei öffentliche Einrichtungen? Erste Antworten gibt Dr. Sönke E. Schulz vom Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Er ist Autor der jetzt veröffentlichten „Social Media Guidelines – Web 2.0 in der deutschen Verwaltung“.

Das Buch enthält unter anderem Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen, die Einrichtungen als Orientierungshilfe für individuelle Richtlinien dienen sollen. Der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Schulz ist sich sicher: „Jede Einrichtung braucht eigene Vorgaben, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau wissen, was sie ins Netz stellen dürfen und wie sie sich dort präsentieren.“ Netiquette, also das Verhalten im Internet, oder die Themenwahl hätten starken Einfluss auf die Reputation einer Einrichtung und müssten zur Sicherheit aller eindeutig festgelegt werden. Die aktuelle Publikation berücksichtigt daher aktuelle Anforderungen an die interne und externe Kommunikation und gibt zunächst Empfehlungen, wie soziale Medien eingesetzt werden können. Im Januar folgt ein ergänzender Sammelband, der zeigt, dass eine datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien auch für die öffentliche Verwaltung denkbar ist.

In dieser ersten Publikation zieht Schulz das Fazit: „Im Interesse der weiteren Öffnung und der Kundenfreundlichkeit sollten in jedem Fall [...] die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Bürgerinformation sowie die Beantwortung von Bürgeranfragen (auch) in die sozialen Medien verlagert werden. [...] In jedem Fall sollte die öffentliche Verwaltung Vorgaben zur Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Nutzung aufnehmen [...] und die Mitarbeiter mit einer expliziten Norm zur privaten Nutzung für die in der »Virtualität« unverändert geltenden allgemeinen Vorgaben sensibilisieren.“ (Zitat Seite 76f)


Details zum Buch:
„Social Media Guidelines – Web 2.0 in der deutschen Verwaltung“ ist online abrufbar unter www.uni-kiel.de/download/pm/2011/2011-222-guidelines.pdf (13,8 MB). Die Publikation ist die Dokumentation eines von ISPRAT (Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie e.V.) geförderten Forschungsprojekts am Lorenz-von-Stein-Institut.

Es stehen Fotos/Materialien zum Download bereit:
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Bildunterschrift: Wie mit sozialen Netzwerken in öffentlichen Einrichtungen umgegangen werden sollte, ist in der aktuellen Publikation eines Kieler Wissenschaftlers nachzulesen. Ob die Nutzung auch unter Einhaltung von Datenschutzrichtlinien möglich ist, wird ein für Januar geplanter Sammelband zeigen.
Copyright: CAU, Foto: Jürgen Haacks

Foto zum Herunterladen:
www.uni-kiel.de/download/pm/2011/2011-222-1.jpg


Kontakt:
Dr. Sönke E. Schulz
Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Telefon: 0431/880-5042
E-Mail: sschulz@lvstein.uni-kiel.de



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Text / Redaktion: ► Claudia Eulitz